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Ausweis zur Organspende: Lange Wartelisten für eine Transplantation
Foto: Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie / IMAGO
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Ihrer Ansicht nach soll ab 2030 jede und jeder Volljährige und Einwilligungsfähige zunächst als Organspender gelten – außer,er widerspricht einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich. Eine andere Abgeordnetengruppe warnt vor einer solchen Widerspruchsregelung mit der Begründung,sie wäre ein »Grundrechtseingriff«.
Transplantations-Medizin: Zahl der Organspenden steigt auf höchsten Stand seit 2012




Crossover-Organspende: Das Gesetz,das Leben retten soll
Von Veronika Hackenbroch




mha/dpa
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